Seniorenbetreuung Meerbusch
Helfende Hände zur Erleichterung des Alltags

Betreuung ist Vertrauenssache

 

Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und prüfen Sie unser Vertragsexemplar, das wir Ihnen rechts zum Download anbieten.



Sie sind bei uns auf der sicheren Seite, wenn Sie die Unterstützung durch uns mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse abrechnen wollen, denn:

Unsere Leistungen sind nach § 45a des SGB XI anerkannt und werden von den Kassen erstattet.

Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrem Kostenträger zur Genehmigung einreichen - das war es schon.

Für den monatlichen Entlastungsbetrag genügt es, wenn Sie unsere Rechnung der Kasse einreichen. Sie möchten wissen, was mit dem "Entlastungsbetrag" gemeint ist? Diese Informationen finden Sie oben in der Auswahl unter Konditionen.

Weitere Informationen und Hinweise zu Ihrer Unterstützung und Entlastung finden Sie bei uns hier.

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