Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und prüfen Sie unser Vertragsexemplar, das wir Ihnen rechts zum Download anbieten (bitte beachten Sie dazu unsere akt. Angaben unter der Rubrik "Konditionen/Preise").
Sie sind bei uns auf der sicheren Seite, wenn Sie die Unterstützung durch uns mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse abrechnen wollen, denn:
Unsere Leistungen sind nach § 45a des SGB XI anerkannt und werden von den Kassen erstattet.
Sie erhalten von uns auf Wunsch einen Kostenvoranschlag, den Sie im Bedarfsfall Ihrem Kostenträger zur Genehmigung einreichen - der monatliche Entlastungsbetrag bedarf keiner gesonderten Genehmigung, Voraussetzung Pflegegrad 1 liegt vor.
Für den monatlichen Entlastungsbetrag genügt es, wenn Sie unsere Rechnung der Kasse einreichen. Auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse ist möglich. Sie möchten wissen, was mit dem "Entlastungsbetrag" gemeint ist? Diese Informationen finden Sie oben in der Auswahl unter Konditionen.
Weitere Informationen und Hinweise zu Ihrer Unterstützung und Entlastung finden Sie bei uns hier.