Frau Mustermann ist 88 Jahre und gehbehindert. Sie hat seit März 2018 Pflegegrad 3 und zeigt Weglauftendenzen mit Orientierungsschwierigkeiten, so dass sie nicht unbeaufsichtigt bleiben kann.
Sie wird nicht von einem Pflegedienst versorgt, sondern erhält bei der Körperpflege und im Alltag Unterstützung von Ihrer Tochter, bei der sie auch wohnt.
2 x in der Woche wird Frau Mustermann zu Hause für 3 Stunden von der Seniorenbetreuung Meerbusch versorgt, das sind 24 Stunden im Monat, damit die Tochter beruhigt Besorgungen machen oder eigenen Terminen nachgehen kann, denn sie weiß die Mutter in der Zeit gut beaufsichtigt und betreut.
Die Pflegekasse unterstützt Frau Mustermann dabei mit folgenden Leistungen:
Für die selbst sichergestellte Pflege durch ihre Tochter erhält Frau Mustermann auf Antragstellung ein monatliches Pflegegeld.
Der Rechnungsbetrag von 672 EUR für die 24 Betreuungsstunden im Monat wird zum einen über den Entlastungsbetrag von 131,00 EUR finanziert, die übrigen 541 EUR können auf Antragstellung vom umgewandelten Pflegesachleistungsbetrag bezahlt werden, vorausgesetzt es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor. Frau Mustermann verfügt somit für Unvorhergesehenes noch über Reserven aus den Leistungen zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, sowie aus dem monatlichen Pflegegeld.
Rechenbeispiel ohne Umwandlung des Pflegesachleistungsbetrages:
12 Betreuungsstunden im Monat kosten Frau Mustermann 336,00 Euro (inkl. MwSt.).
Frau Mustermann setzt dafür den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 EUR ein und die restlichen 205 EUR begleicht sie über das Pflegegeld und ihr bleibt somit noch ausreichend Spielraum für weitere Unterstützung, ohne auf Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zurückgreifen zu müssen.
Der Anspruch auf die Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bleiben Frau Mustermann damit in vollem Umfang erhalten.
Sollte Frau Mustermann zukünftig zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst benötigen und beauftragen, so reduziert sich ihr Pflegegeld entsprechend der ambulanten Pflegedienstleistungen. Die 205 EUR für die Betreuung können dabei prozentual berücksichtigt werden.