Frau Mustermann ist 88 Jahre und gehbehindert. Sie hat seit März 2018 Pflegegrad 3 und zeigt Weglauftendenzen mit Orientierungsschwierigkeiten, so dass sie nicht unbeaufsichtigt bleiben kann.
Sie wird nicht von einem Pflegedienst versorgt, sondern erhält bei der Körperpflege und im Alltag Unterstützung von Ihrer Tochter, bei der sie auch wohnt.
2 x in der Woche wird Frau Mustermann zu Hause für 3 Stunden von der Seniorenbetreuung Meerbusch versorgt, das sind 24 Stunden im Monat, damit die Tochter beruhigt Besorgungen machen oder eigenen Terminen nachgehen kann, denn sie weiß die Mutter in der Zeit gut beaufsichtigt und betreut.
Die Pflegekasse unterstützt Frau Mustermann dabei mit folgenden Leistungen:
Für die selbst sichergestellte Pflege durch ihre Tochter erhält Frau Mustermann 60% des monatlichen Pflegegeldes (545 EUR), nämlich 327 EUR.
Der Rechnungsbetrag von 600 EUR für die 24 Betreuungsstunden im Monat wird zum einen über den Entlastungsbetrag von 125,00 EUR finanziert, die übrigen 475 EUR werden vom umgewandelten Pflegesachleistungsbetrag bezahlt (519 EUR). Frau Mustermann verfügt somit für Unvorhergesehenes noch über reichlich Reserven aus den Leistungen zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, sowie aus dem monatlichen Pflegegeld von 327 EUR.
Rechenbeispiel ohne Umwandlung des Pflegesachleistungsbetrages:
12 Betreuungsstunden im Monat kosten Frau Mustermann 300,00 Euro (inkl. MwSt.).
Frau Mustermann setzt dafür den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR ein und die restlichen 175 EUR begleicht sie über das Pflegegeld, so dass ihr noch 370 EUR im Monat aus dem Pflegegeld bleiben. Frau Mustermann hat somit noch ausreichend Spielraum für weitere Betreuungsstunden - ohne auf Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zurückgreifen zu müssen.
Der Anspruch auf die Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bleiben Frau Mustermann in vollem Umfang erhalten.
Sollte Frau Mustermann zukünftig zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst benötigen und beauftragen, so reduziert sich ihr Pflegegeld von 545,00 EUR entsprechend der ambulanten Pflegedienstleistungen. Die 175 EUR für die Betreuung können dabei prozentual berücksichtigt werden.