Unsere Betreuungsdienstleistungen sind nach § 45a SGB XI staatlich anerkannt und die Kostenübernahme durch die Pflegekassen ist ab Pflegegrad 1 nach § 45b SGB XI über den monatlichen Entlastungsbetrag geregelt.
Die Leistungen der Pflegekassen steigen von Pflegegrad 1 bis 5 kontinuierlich an.
Welche Finanzierungsform generell für Sie in Frage kommt, erfahren Sie schon im ersten Beratungsgespräch mit uns, das für Sie selbstverständlich kostenfrei ist.
Betreuung gibt es bei uns schon ab 28,00 EUR die Stunde. Bei einem Pflegegrad 3 beispielsweise, kann sich der Anspruch im Idealfall, alleine nur für Entlastungsleistungen, auf bis zu 644 EUR im Monat belaufen. Bei geschickter Pflegebudgetplanung ist sogar die Auszeit für einen 3-wöchigen Familienurlaub finanzierbar.
Hinweis:
Mehr über unsere Preise im Einzelnen und weitere Infos zu den Kassenleistungen erfahren Sie hier.
Auch steuerlich lassen sich so manche Kosten berücksichtigen.
Wir sorgen bereits in unseren Angeboten für die größtmögliche Transparenz der Kostenfinanzierung und helfen Ihnen gern, den für Sie richtigen Weg durch den "Leistungsdschungel" der Kassen zu finden.
Welche Leistungen im Einzelfall in welcher Höhe verbindlich sind, ist auf Antrag mit der jeweils zuständigen Pflegekasse zu klären. Wir helfen Ihnen gerne dabei.